Hochwasserschutz

Das müssen Sie beachten

Die Bayerische Landesregierung hat verfügt, dass bei bestimmten Gewässern bis 2006 geeignete Maßnahmen zu treffen sind, die verhindern, dass bei Eintreten eines hundertjährigen Hochwassers Schäden entstehen.
Für die Mangfall im Landkreis Rosenheim wurden deshalb vom Landratsamt und der Stadt Rosenheim einige Überschwemmungsgebiete (in den Gemeinden Feldkirchen-Westerham, Bruckmühl, Bad Aibling, Kolbermoor und Rosenheim) ausgewiesen.
In diesen Gebieten müssen Tanks zur Lagerung wassergefährdender Flüssigkeiten (wozu auch Heizöl gehört) entweder so aufgestellt sein, dass sie von einem hundertjährigen Hochwasser nicht erreicht werden können, oder durch spezielle Maßnahmen (Auftriebssicherung, Verstärkungen zum Schutz gegen Eindrücken der Tanks bei absoluter Dichtheit der Tanks) gegen eindringendes Wasser und Aufschwimmen gesichert werden.
Dies gilt auch für weitere Flüsse in Bayern, bei denen in naher Zukunft Überschwemmungsgebiete ausgewiesen werden.

Setzten Sie sich mit uns in Verbindung und vereinbaren Sie einen Termin. Dann können wir vor Ort klären welche Maßnahmen in Ihrem speziellen Fall zu beachten sind.

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